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Hiermit möchten wir auf wichtige Bedenken bezüglich der Verwendung von nicht 3M Ersatzteilen, wie Filter, in 3M Gebläse-Atemschutzsystemen hinweisen.

Die Verwendung von Komponenten und Zubehör, die nicht von 3M hergestellt wurden, in 3M-PSA-Systemen kann erhebliche Konsequenzen haben, wie den Verlust der CE-Konformität, die Beeinträchtigung der Schutzfunktion für den Träger und das Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.

Gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 müssen Gebläse-Atemschutzgeräte als vollständiges System gemäß den relevanten Produktstandards (EN 12941) zertifiziert sein.

3M hat keine Vereinbarungen mit alternativen Herstellern für Komponenten wie Filter getroffen. Folglich kann keine gültige CE-Zertifizierung für Systeme ausgestellt werden, die solche Komponenten von anderen Herstellern enthalten (siehe RFU zur PSA-Verordnung: PPE-R/00.045).

Zum Beispiel sind alle 3M-Filter für Atemschutzgeräte mit Gebläse deutlich mit dem 3M-Logo gekennzeichnet, CE-Markiert und entsprechen den relevanten Standards, wie EN12941 (nicht der EN13274).

Falls für Sie zutreffend, bitten wir Sie dringend, den Kauf & Verkauf von Nicht-3M-Ersatzteilen in 3M-PSA-Systeme einzustellen. Dies hilft Ihnen, Ihre Pflichten als PSA-Nutzer & Lieferant zu erfüllen und sicherzustellen, dass die vertriebenen Systeme CE-Konform sind.

Hinweis für Arbeitgeber: Die PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV) schreibt vor, dass Arbeitgeber nur PSA bereitstellen dürfen, die der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen. Eine Nichteinhaltung könnte nicht nur den Schutz des Trägers beeinträchtigen, sondern auch die Produktgewährleistung ungültig machen.

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