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Bei Ereignissen, die die öffentliche Gesundheit betreffen, kann das Tragen von Atemschutz auch für die breite Bevölkerung von Interesse sein, um sich vor Gefahren aus der Luft zu schützen. Das ist zum Beispiel bei Waldbränden, in Zeiten hoher Luftverschmutzung oder beim Ausbruch von über die Luft übertragbaren Krankheiten der Fall.

Atemschutzempfehlungen für den Arbeitsbereich und die allgemeine Bevölkerung konzentrieren sich häufig auf Atemschutzmasken mit offizieller Zulassung und Bezeichnungen wie FFP2, N95 oder gleichwertigen Schutzklassen. Bei richtiger Anwendung können Atem-schutzmasken dazu beitragen, die Belastung des Trägers durch luftgetragene Partikel wie Staub, Pollen, Feinstaub, Nebel und Dämpfe zu reduzieren. Das schließt auch Partikel ein, die so klein sind, dass sie für das menschliche Auge unsichtbar sind. Atemschutzmasken enthalten Filtermaterial und sind so aufgebaut, dass sie am Gesicht des Trägers abdichten. Dadurch strömt die Luft nicht durch die Ränder, sondern zunächst durch den Filter, ehe sie eingeatmet wird. Eine gängige Wahl ist eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFR = filtering facepiece respirator), wie unten dargestellt. Sie wird manchmal auch als Partikelmaske oder Feinstaubmaske bezeichnet.

MASKE PPF2Mundschutz KN95 neu

Was ist der Unterschied zwischen den Zulassungen für Atemschutzmasken in den verschiedenen Ländern? (N95 im Vergleich zu FFP2 und KN95 usw.)

Die physikalischen und Leistungseigenschaften, die Atemschutzmasken für eine Zertifizierung oder Zulassung in einem bestimmten Land vorweisen müssen, werden oft durch gesetzliche Normen vorgegeben. Dabei können die normativen Zertifizierungs- oder Zulassungsanforderungen für Atemschutzmasken in den verschiedenen Ländern oder Regionen leichte Unterschiede aufweisen.

Die meisten gesetzlichen Normen für filtrierende Halbmasken haben ähnliche, aber nicht identische Prüfmethoden und Schutzklassen. Am häufigsten wird der Begriff der Filterwirksamkeit verwendet, um die Schutzklasse einer Atemschutz-maske zu bestimmen. Darunter versteht man die Fähigkeit einer Atemschutzmaske, ein bestimmtes Teilchen im Rahmen eines kontrollierten Labortests zu filtern. Aufgrund ähnlicher Normenanforderungen haben die folgenden Schutzklassen für Atemschutzmasken aus verschiedenen Ländern und Regionen alle eine Filterwirksamkeit von ca. 94-95 %. Sie sind zudem so konzipiert, dass sie auf dem Gesicht abdichten, und können für die meisten Anwendungen gegen nicht ölhaltige luftgetragene Partikel als funktionell vergleichbar angesehen werden:

  • Australien/Neuseeland (Australia/New Zealand AS/NZA 1716:2012) - P2
  • Brasilien - FFP2
  • China (China GB2626-2006) - KN95, KP95
  • Europa (Europe EN 149-2001) - FFP2
  • Japan (Japan JMHLW-Notification 214, 2018) - DS2, DL2
  • Indien - BIS P2
  • Korea (Korea KMOEL - 2017-64) - 1. Klasse
  • US (United States NIOSH-42CFR84) - N95, R95, P95

Hinweis: In einigen Ländern gibt es unterschiedliche Leistungsstandards für Atemschutzmasken, die im Arbeitsumfeld und solchen, die in der Öffentlichkeit eingesetzt werden. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Behörden, wel-che Atemschutzmasken in Ihrem Land zugelassen sind und was empfohlen wird, um Ihre Belastung durch Gefahr-stoffe aus der Luft zu verringern.

Auf der Grundlage dieses Vergleichs ist es vernünftig, die FFRs China KN95, AS/NZ P2, Korea 1. Klasse und Japan DS als "äquivalent" zu den US-amerikanischen NIOSH N95- und europäischen FFP2-Atemschutzmasken zu betrachten, um nicht auf Öl basierende Partikel, wie sie z.B. bei Waldbränden, PM 2,5-Luftverschmutzung, Vulkanausbrüchen oder Bioaerosolen (z.B. Viren) entstehen, zu filtern. Vor der Auswahl eines Atemschutzgeräts sollten die Benutzer jedoch ihre lokalen Atemschutzbestimmungen und -anforderungen konsultieren oder sich bei ihren lokalen Gesundheitsbehörden über die Auswahl beraten lassen.

Bild 2 Filter



Wird die Wirksamkeit von Atemschutzmasken durch Ventile beeinträchtigt?


Der Zweck des Ausatemventils einer Atemschutzmaske ist es, den Atemwiderstand während des Ausatmens zu verrin-gern. Das Ventil hat keinen Einfluss auf die Schutzfunktion einer Atemschutzmaske. Das Ventil öffnet sich beim Ausat-men, damit die ausgeatmete Luft aus der Maske entweichen kann. Beim Einatmen schließt das Ventil dicht, sodass die eingeatmete Luft nicht durch das Ventil in die Atemschutzmaske gelangen kann.

Zwar hat ein Ventil keinen negativen Einfluss auf den Schutz, den eine Atemschutzmaske dem Träger vor Bioaerosolen bietet. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, sollten allerdings keine Atemschutzmaske mit Ventil tragen, da ausgeatmete Teilchen über das Ventil von der Maske in die Umgebung gelangen und damit andere Personen gefähr-den können.


Bedeutet eine Filterwirksamkeit von 94 %, dass 6 % der Partikel durch den Filter gelangen?


Alle Atemschutzmasken sind dazu gedacht, die Belastung des Trägers durch luftgetragene Partikel zu reduzieren, nicht diese komplett auszuschalten. So haben filtrierende Halbmasken der Klasse FFP2 (in etwa identisch mit der Klasse N95) bei Partikeln eine Filterwirksamkeit von mindestens 94 %, wenn sie nach der Europäischen Norm EN149:2001a geprüft worden sind. Die zur Prüfung der Filterleistung verwendeten Partikel liegen in einem Größenbereich, der die Partikel mit der stärksten Penetrationskraft abdeckt. Daher stellen die Prüfmethoden sicher, dass die Filtermedien Partikel aller Grö-ßen mit einer Wirksamkeit von mindestens 94 % filtern können.

Denken Sie daran, dass die Filterwirksamkeit nicht allein bestimmt, in welchem Umfang die Atemschutzmaske luftgetra-gene Gefahrstoffe insgesamt reduziert. Es gibt zwei weitere wichtige Faktoren, die bestimmend für die Belastungsredu-zierung sind, nämlich Dichtsitz und Tragedauer. Beide werden im Abschnitt „Wie man Atemschutzmasken verwendet“ in diesem Dokument behandelt.


Ist die Tragedauer einer filtrierenden Halbmaske begrenzt?


In Deutschland sind Tragezeitbegrenzungen in der DGUV – Regel 112 – 190 vorgegeben (120 Minuten für Masken mit Ausatemventil und 75 Minuten für Masken ohne Ausatemventil). Innerhalb dieser Vorgaben können Partikelmasken ge-tragen werden, bis sie verschmutzt, oder beschädigt sind oder das Atmen damit schwerer fällt. Eine Atemschutzmaske ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt wird und während der gesamten Dauer der Gefahrstoffbelastung getragen wird. Um die Atemschutzmaske abzunehmen, z. B. um zu essen oder zu trinken, muss sich der Träger der Maske zunächst in einen gefahrfreien Bereich begeben. Auch hier sollten jedoch die Leitlinien der Gesundheitsbehörden befolgt werden. Sie unterstreichen in der Regel, wie wichtig es ist, eine längere Belastung durch Gefahrstoffe in der Luft zu vermeiden, z. B. indem man nach Möglichkeit nicht ins Freie geht und in seiner sauberen Umgebung drinnen verbleibt.


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Ein wichtiger Hinweis:
Im Falle einer gesundheitlichen Notlage sind die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der US-Gesundheitsbehörde United States Centers for Disease Control and Prevention (CDC), der US-Umwelt-schutzbehörde United States Environmental Protection Agency (EPA) oder die Ihrer lokalen Gesundheitsbehörde zu befolgen. Das vorliegende Dokument ist kein Ersatz für diese Leitlinien.


Alle Daten & Inhalte dieses Beitrags stammen von der Firma 3M siehe (Original) PDF 

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